Zusammenfassung
Seit einigen Monaten fordern viele Bundesländer die im Frühjahr 2020 gezahlten Corona-Soforthilfen ganz oder teilweise zurück. Manche Unternehmer haben dagegen Einspruch eingelegt bzw. geklagt und vor Gericht Recht bekommen. Was die Urteile für Unternehmen bedeuten und wie Sie bei einer Rückzahlungsforderung am besten vorgehen, erfahren Sie hier.
1 Die aktuelle Rechtsprechung
Mit den Corona-Soforthilfen haben Bund und Länder im Frühjahr 2020 Unternehmen und Selbstständige finanziell unterstützt. Unternehmen, die sich auf Grund der Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage mit Liquiditätsengpässen befanden, konnten Zuschüsse von meist bis 9.000 Euro erhalten. Zum Jahreswechsel 2021/2022 hat in vielen Bundesländern das Rückmeldeverfahren zur Corona-Soforthilfe begonnen.
Aufgrund der Rückmeldungen stellte sich heraus, dass die Liquiditätsengpässe in vielen Fällen geringer ausgefallen sind als ursprünglich gedacht. Betroffene Unternehmen und Selbstständige müssen daher mit Rückzahlungsbescheiden rechnen bzw. haben sie bereits erhalten, in denen sie aufgefordert werden, meist einen Teilbetrag der Soforthilfen zurückzuzahlen. In der Regel gibt es für die Rückzahlung relativ großzügige Fristen, in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen enden sie beispielsweise erst am 30. November 2023, in anderen Bundesländern aber schon Ende Juni
Einige Unternehmer haben gegen die Rückzahlungsbescheide Einspruch eingelegt bzw. geklagt und vor Gericht Recht bekommen, etwa in NRW. Allerdings gab es hier eine Besonderheit: Das Land hatte die Soforthilfen zunächst pauschal gewährt, stellte sich aber später auf den Standpunkt, dass die Bewilligung der Soforthilfe in allen Fällen nur vorläufig und unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung gezahlt wurden. Die Gerichte entschieden hier u. a., dass es in den Bewilligungsbescheiden keinen Hinweis auf mögliche Rückzahlungen gegeben habe und Unklarheiten in der Informationsgestaltung zu Lasten der Behörden gehe.
Bislang kein Rechtsanspruch auf Erstattung
Wichtig ist, dass die Gerichte bisher betont haben, dass nur die Unternehmer die Hilfen nicht zurückzahlen müssen, die gegen den Schlussbescheid Einspruch eingelegt haben. Ist der Schlussbescheid rechtskräftig, musste die Rückzahlung vollständig bis zum gesetzten Termin, meist Ende Juni 2023, erfolgen. In NRW wurden zahlreiche Anträge auf Soforthilfe genehmigt, ehe eine Liquiditätslücke zur Bedingung für die Hilfen gemacht wurde. Unternehmer, die die Hilfe vor Einführung der Lücke beantragt haben, müssen diese nicht zurückzahlen, unabhängig davon, ob sie finanzielle Einbußen hatten oder nicht.
2 Bisherige Gerichtsentscheide werden wohl noch überprüft
Damit stehen potenziell alle Unternehmer, die mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert sind, vor der Frage, ob sie der Zahlungsaufforderung nachkommen oder Einspruch einlegen und ggf. klagen sollen. Die Chancen scheinen nach den bisherigen Gerichtsentscheiden gut zu stehen. Allerdings muss noch abgewartet werden, ob sich die höheren Instanzen, hier die Oberverwaltungsgerichte, den aktuellen Urteilen anschließen werden. Es wird erwartet, dass es noch in diesem Jahr Urteile dazu geben wird.
3 Was für Unternehmen jetzt wichtig ist
Die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen kann Unternehmen vor Herausforderungen stellen. Deshalb sollten Unternehmer und Selbstständige Folgendes beachten:
3.1 Liquiditätsengpässe vermeiden
Unternehmer, die sich mit unerwarteten Rückzahlungsforderungen konfrontiert sehen, können u. U. erneut Liquiditätsengpässe bekommen, wenn sie eine Rückzahlung nicht eingeplant hatten oder sich aktuell wieder in einer schwierigen Lage befinden, etwa wegen der Energiekrise und der damit verbundenen hohen Energiekosten oder steigender Beschaffungskosten. Allerdings zeigten sich viele Behörden großzügig und gewähren Betroffenen die Möglichkeit, sich bis Ende Juni 2023 mit den Rückzahlungen Zeit zu lassen.
Darüber hinaus gibt es in mehreren Bundesländern auch den Weg, Stundungen mit Ratenzahlungen zu nutzen, um existenzbedrohende Engpässe zu vermeiden. Entsprechende Regelungen bzw. Informationen gibt es für die meisten Bundesländer. In der Regel sind die Staats- bzw. Wirtschaftsministerien oder die Landesbanken zuständig bzw. die Stellen, die die Soforthilfen bewilligt haben. Es gibt in den meisten Fällen FAQ-Listen, die als gute Anlaufstellen dienen.
Rücklagen, Stundungen und Kredit
Falls Sie als Unternehmer in jedem Fall Rückzahlungen leisten müssen, sollten Sie ab sofort versuchen, entsprechende Rücklagen zu bilden; wenn man Stundungen oder Ratenzahlungen vereinbart, haben Sie dazu u. U. noch mehrere Monate Zeit. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf Stundungen oder Ratenzahlungen.
Ggf. können Sie auch prüfen, ob die Hausbank bereit ist, einen entsprechenden Kreditzu gewähren. Bei eher kleinen Beträgen gibt es hier oft ein vereinfachtes Verfahren.
Bescheide prüfen
Inzwischen häufen sich auch die Fälle, in denen die Rückforderungsbescheide fehlerhaft und damit nicht rechtens sind. Sie sollten daher genau geprüft und ggf. angefochten werden, etwa mit einem Widerspruch, der in der Regel innerhalb eines Monats...