Soweit Steuerpflicht gegeben ist, sind Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer auch beitragspflichtig. Das gilt auch bei einem Verzicht des Arbeitgebers auf die ihm zustehende Schadensersatzforderung.[1]

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, soweit Schadensersatzleistungen des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer steuerfrei sind, sind diese entsprechend auch beitragsfrei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im ProFirma Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge