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Steuerberater S. | A-Stadt, den ... |
Kanzleistraße 7
A-Stadt
An das Finanzgericht XY[1]
Klage
des Kaufmanns Walter K., Goethestraße, A-Stadt
- Kläger -
Prozessbevollmächtigter: Steuerberater S., Kanzleistraße 7, A-Stadt
gegen
Finanzamt A-Stadt
- Beklagter -
St.-Nr.: ...
RBL-Nr.: ...
wegen Einkommensteuer 20..
Im Namen und im Auftrag des Klägers[2] erhebe ich Klage.
Vorbehaltlich einer Erweiterung des Klageantrags wird zunächst[3] beantragt,[4]
oder
In der mündlichen Verhandlung wird voraussichtlich[5] folgender Antrag gestellt:
- den Änderungsbescheid zur Einkommensteuer 20.. vom ... in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... aufzuheben
- dem Finanzamt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen[6]
- die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären[7]
- das Urteil wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären[8]
- hilfsweise - oder - für den Fall der vollständigen oder teilweisen Klageabweisung, die Revision zuzulassen[9].
Begründung
Das Finanzamt hat in der Einspruchsentscheidung von den als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Krankheitskosten die PKW-Kosten der Ehefrau nicht anerkannt. Die Kfz-Kosten hätten zumindest mit dem Kilometer-Pauschsatz für Dienstreisen anerkannt werden müssen.
Der Streitwert liegt mit rund 400 EUR unter der Grenze von 500 EUR. Ich beantrage ausdrücklich, nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, sondern eine solche anzuberaumen, um der Ehefrau des Klägers Gelegenheit zu geben, die Erforderlichkeit der Fahrten näher zu erläutern.[10]
.............................
Steuerberater S.
(eigenhändige Unterschrift)[11]
Anlagen
Prozessvollmacht[12]
Abschrift der Klage[13]
Kopie der angefochtenen Bescheide[14]
Kopie der Einspruchsentscheidung[15]
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