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Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Arbeitssuchende [Stand 2022]

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Zusammenfassung

 
Begriff

Das Arbeitslosengeld II ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es dient der Sicherung des Lebensunterhalts von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, deren Einkommen zur Deckung des existenziell notwendigen Bedarfs nicht ausreicht. Die Leistung wird in pauschalierter Höhe nach gesetzlich bestimmten Regelbedarfen berechnet und ist von der Bedürftigkeit abhängig. Das heißt, Einkommen und Vermögen werden angerechnet, soweit gesetzlich bestimmte Freibeträge überschritten sind.

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten das dem Arbeitslosengeld II vergleichbare Sozialgeld.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Anspruchsvoraussetzungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bestimmen die §§ 7 bis 13 SGB II, die Leistungen die §§ 14 bis 29 SGB II. Ergänzende Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen enthält die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung. Welche Regelungen zum Verweis auf eine vorgezogene Altersrente gelten, bestimmt die Unbilligkeitsverordnung.

Die befristeten Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld II infolge der COVID-19-Pandemie ergeben sich aus § 67 SGB II und der auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnung des BMAS.[1]

[1] Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsicherungssystemen und für den Mehrbedarf für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Menschen mit Behinderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Arbeitsrecht

Das Arbeitslosengeld II kommt im Regelfall zum Zuge, wenn ein (vorrangiger) Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist. Ein Anspruch setzt jedoch keinen Vorbezug von Arbeitslosen...

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