Sachverhalt:
Es geht um die Unterrichtung über den Sachstand im CUP-D-Verfahren und die Beteiligung der Kassenarten hieran.
AOK, BARMER GEK und KBS (AOK-Systems)
Aktuelle Datenlieferungen für den Bereich Oscare weisen bei den Ziffern 1.1.1 bis 1.12 der Monatsabrechnung (MOA) im Wesentlichen keine Differenzen mehr aus, so dass der Sollbereich der Monatsabrechnung mittels CUP-D geprüft werden kann. Bei den aus dem Echtbetrieb abgezogenen Datenbeständen fehlen gelegentlich einzelne Buchungen. Darüber hinaus treten Verwerfungen auf, die sich im Folgemonat ausgleichen. AOK-Systems wurde entsprechend unterrichtet. Den Ursachen wird nach den Anpassungsarbeiten aufgrund der Einführung des Zusatzbeitrages und einer entsprechenden Testdatenlieferung ab 24. März 2015 weiter nachgegangen. Zur weiteren Analyse wurde von AOK-Systems wieder ein Testsystem eingerichtet, auf dem die festgestellten erforderlichen Anpassungen umgesetzt und von dem dann Testdaten abgezogen werden. Ein erster Termin, auch zur Klärung der noch verbliebenen Differenzen im IST (Ziffer 2.1 der MOA), fand vom 24. bis 25. März 2015 in Frankfurt am Main statt.
Größere Schwierigkeiten bereitet aktuell noch die Vollständigkeit der Daten der Knappschaft- Bahn-See (KBS). Zur Klärung hat am 9. März 2015 ein gemeinsamer Termin mit AOKSystems und der KBS in Essen stattgefunden. Nach Einsatz des aktuellsten Releases wird die KBS erneut Daten für den GSV-Bereich aus dem Echtsystem abziehen. Anhand dieser Daten ist die weitere Analyse der Vollständigkeit durchzuführen. Ein für den 7. bis 8. Mai 2015 in Essen angestrebter Analysetermin entfällt; ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Eine Testdatenlieferung für die BARMER GEK Hauptverwaltung ist avisiert, konnte bislang aus technischen Gründen jedoch noch nicht angenommen und analysiert werden. An der Behebung des Problems wird seitens der BARMER GEK bzw. AOK Systems gearbeitet.
Betriebs- und Innungskrankenkassen (ISKV 21c - BITMARCK):
Aufgrund der Einführung des Zusatzbeitrages können die ISKV21c-Kassen ab 01/2015 nur noch die überarbeitete MOA-Logik nutzen. Daher sind die Prüfdienste gezwungen, die Prüftätigkeit nach § 28q SGB IV für Prüfzeiträume ab 09/2014 bzw. 01/2015, je nach Umstiegszeitpunkt auf die "neue MOA", bei den Krankenkassen auszusetzen.
Aufgrund des Besprechungsergebnisses aus TOP 11 der BEP vom 20./21. November 2015 wurden die betroffenen Krankenkassen mit anliegendem Schreiben (Anlage 1) über die Aussetzung von Einzugsstellenprüfungen nach § 28q SGB IV aufgrund fehlender Revisionsfähigkeit im Kassenprogrammsystem 21c-kern informiert. Eine Durchschrift erging an die BITMARCK sowie den BKK Dachverband e.V.
Seit der letzten Sitzung der BEP haben mit der BITMARCK weitere gemeinsame Termine zur Datenanalyse und Anpassung der CUP-D-Datenselektion vom 3. bis 4. Dezember 2014 bei der BKK Herkules zur Analyse der Hinweise zur Weiterleitung, sowie vom 11. bis 12. Dezember 2014 und vom 22. bis 23. Januar 2015 im Hause des ISC Münster stattgefunden.
Bei ISKV21c sind derzeit im Wesentlichen noch Differenzen im IST (Ziffer 2.1 der MOA) festzustellen. Die übrigen Ziffern wiesen in den meisten Monaten auch bei der Version 2 des CUP-D-Selektionsprogramms auf dem Stand der letzten Testdatenlieferung keine Differenzen zwischen der MOA-CUP-D und der MOA der Kasse mehr auf. Lediglich die Ziffern 1.4 und 1.9.2 werden – aufgrund der Einphasungsbuchungen – in CUP-D gegenüber der MOA der Kasse erhöht, da diese Buchungen seitens ISKV21c keine MOA-Auftragung haben, CUP- D diese jedoch mangels besonderer Kennzeichen nicht anders berücksichtigen kann als solche mit einer Auftragung auf die MOA. Diese beschriebenen Differenzen gleichen sich jedoch – bis auf die Beitragsgruppen der KV – aus. Hinsichtlich der KV sind insoweit weitere Analysen erforderlich, die im Rahmen der nächsten gemeinsamen Termine, die am 04.05.2015 im Hause der BITMARCK sowie voraussichtlich vom 20. bis 21. Mai 2015 bei der ISC Münster stattfinden, durchgeführt wurden bzw. werden sollen.
Aktuell werden für Zeiträume ab dem Einsatz der neuen MOA keine nutzbaren CUP-DDatenlieferungen übermittelt, da bislang das Selektionsprogramm der BITMARCK der Version 1 eingesetzt wird. Hinsichtlich des Selektionsprogramms der Version 2 (neue MOA) hat Ende Januar 2015 zuletzt ein gemeinsamer Analysetermin stattgefunden. Hierbei war festzustellen, dass auf dem getesteten Releasestand das Beitragssoll hinreichend korrekt selektiert wird. Für den Bereich des IST sind noch keine korrekten Daten zur Verfügung gestellt worden. Der nächste Testtermin nach Eingang erneuter Testdaten ist für den 22. April 2015 vorgesehen. Ob dann die Datenselektion soweit nutzbar ist, dass sinnvolle CUP-D-Hinweise für den Bereich SOLL und IST erzeugt werden können, muss insoweit abgewartet werden.
Im Rahmen der Analysen wurde im Übrigen bekannt, dass aktuell mit Einsatz der neuen MOA keine Ziffernauskunft mehr für die MOA-Positionen zur Verfügung steht und auch die Abstimmungsmöglichkeiten der MOA einges...