Eine Tombola ist eine Verlosung von Geschenkartikeln, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung des Arbeitgebers durchgeführt wird. Erhalten Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung Lose, führt die bloße Gewinnchance nicht zum Lohnzufluss.
Bei einem tatsächlichen Gewinn gilt: Sind alle Arbeitnehmer teilnahmeberechtigt und ist die Teilnahme nicht an eine besondere Leistung des Arbeitnehmers geknüpft, gehören die Preise aus der Tombola zu den Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung und stellen grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Übersteigen die Kosten der Betriebsveranstaltung einschließlich der Tombolagewinne den 110-EUR-Freibetrag pro Arbeitnehmer, kann der übersteigende Betrag mit 25 % pauschal lohnversteuert werden.
Eine Tombola kann auch nur für einen begrenzten Teilnehmerkreis durchgeführt werden, z. B. nur für Arbeitnehmer, die sich durch besonderes berufliches Verhalten hervorgehoben haben. In diesem Fall sind die Verlosungsgewinne als sonstige Sachbezüge jeweils steuer- und beitragspflichtig.
Bei einem entgeltlichen Loserwerb führt der Gewinn regelmäßig nicht zu Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt.