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Lohnabrechnungszeitraum

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Zusammenfassung

 
Begriff

Als Lohn- oder Entgeltabrechnungszeitraum wird der Zeitraum bezeichnet, in dem das Arbeitsentgelt verdient und für den es dann abgerechnet und dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Bei Bemessung des Lohns nach Zeitabschnitten (Wochen/Monate), ist der Lohn nach § 614 Satz 2 BGB nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers).

Lohnsteuer: Die Regelungen zum Lohnabrechnungszeitraum enthalten § 39b Abs. 5 EStG sowie R 39b.5 LStR und H 39b.5 LStH.

Sozialversicherung: Das Sozialgesetzbuch regelt für den Bereich der Sozialversicherung nicht ausdrücklich die Zeitspannen für Entgeltabrechnungszeiträume. Lediglich § 23 SGB IV legt eine monatliche Fälligkeit der Beiträge fest, sodass von einem monatlichen Lohnabrechnungszeitraum auszugehen ist. Die sog. Märzklausel ist in § 23a Abs. 4 SGB IV definiert.

 
Praxis-Beispiele
  • Neueinstellung im laufenden Monat
  • Unterbrechung

Arbeitsrecht

1 Begriff

Der Lohnabrechnungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, der die während seiner Dauer entstandenen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers zusammenfasst. Der Begriff ist von dem der Fälligkeit zu unterscheiden. Ist der Lohn nach Zeitabschnitten bemessen (Wochen, Monate), so ist er nach § 614 Satz 2 BGB nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers). Die Fälligkeit tritt also erst nach Ablauf des maßgeblichen Lohnzahlungszeitraums ein. Die Vorschrift ist zumeist durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen. Handlungsgehilfen ist das Gehalt am Schluss jeden Monats zu zahlen.[1]

Der Lohnabrechnungszeitraum ist auch Anknüpfungspunkt für die vom Arbeitgeber zu erstellende und dem Arbeitnehmer auszuhändigende Lohnabrechnung.

[1] § 64 HGB.

2 Mindestlohn

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt als Lo...

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