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LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 19.05.2011 - L 10 KR 52/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Krankenversicherung. keine Begründung von Versicherungspflicht bei Scheinarbeitsvertrag zur Krankheitsabsicherung. Rechtsmissbrauch. Beweislast. Beweislastumkehr wegen Beweisvereitelung

Leitsatz (amtlich)

1. Begründen Vertragsparteien ein Arbeitsverhältnis übereinstimmend allein mit Blick auf den fehlenden Krankenversicherungsschutz und in Kenntnis der schweren Erkrankung der Arbeitnehmerin ohne die ernstliche Absicht einer tatsächlichen Vertragsdurchführung, handelt es sich auch bei kurzzeitiger tatsächlicher Arbeitsaufnahme um eine missbräuchliche Rechtsgestaltung, die keine Krankenversicherungspflicht begründet.

2. Zur Beweislast für den Rechtsmissbrauch in einem solchen Fall.

3. Vereitelt ein nicht beweisbelasteter Beteiligter die Aufklärung einer entscheidungserheblichen Tatsache ohne rechtfertigenden Grund (hier: keine Entbindung von ärztlicher Schweigepflicht), kann dies zu einer Beweislastumkehr in Bezug auf die Tatsachen führen, deren Feststellung vereitelt wurde.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse die Anerkennung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses mit ihrem im Verlaufe des Rechtsstreits verstorbenen Vater für die Zeit ab dem 1. April 2005. Beigeladen sind Pflegekasse, Bundesagentur für Arbeit und Deutsche Rentenversicherung Bund. Die Beigeladene zu 4) ist Witwe und Erbin des ursprünglich als Arbeitgeber beigeladenen Vaters.

Die 1976 geborene Klägerin ist Eigentümerin des bebauten Grundstücks D. in N. Laut Auskunft des Gewerbeamtes der Stadt S. hat dort ihr Vater, geboren 1934, seit 1994 den Betrieb einer Imbisswirtschaft mit Getränkeverkauf angemeldet. Nach dem Mietvertrag ...

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