Rz. 489f
Berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß § 45a AufenthG wird durch Berufssprachkurse abgewickelt, diese sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund des Bundes, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen oder aufgrund ihres Arbeitsmarktzuganges entsprechende Teilnahmeverpflichtungen haben. Die Kurse bestehen aus Basismodulen (je 300 Unterrichtseinheiten) und Spezialmodulen (300 bis 600 Unterrichtseinheiten). Ein Vollzeitkurs, der aus einem Modul besteht, dauert i. d. R. 3 Monate. Nach einem Berufssprachkurs haben die Teilnehmer ihre bereits guten Sprachkenntnisse nach der Zielsetzung weiter verbessert: Verbesserter, vergrößerter Wortschatz bezogen auf die Arbeitswelt, Vertrautheit mit wichtigen Begriffen ermöglicht bessere Kommunikation. Dies soll zusammengenommen die Berufsausübung oder die Arbeitsmarkteingliederung erleichtern.
Rz. 489g
Teilnehmer sind Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu gehören Zugewanderte (einschließlich gestattete Personen mit guter Bleibeperspektive, vgl. auch § 39a, die aber im Regelfall noch keinen Anspruch auf Alg haben), Staatsangehörige aus der EU und deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, die eine berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen, weil sie bessere Sprachkenntnisse insofern auch für ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, ausgebildet werden oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitslos sind und ggf. Arbeitslosengeld beziehen oder schlicht bessere Deutschkenntnisse für die laufende Beschäftigung benötigen. Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist es erforderlich, dass der Integrationskurs abgeschlossen wurde oder mindestens das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erreicht ist.
Rz. 489h
Basismodule vermitteln Sprachkenntnisse vom Niveau B1 auf B2, von B2 auf C1 oder von C1 auf C2. Die Spezialmodule sollen fachspezifisches Wissen vertiefen. Sie richten sich insbesondere an den teilnahmeberechtigten Personenkreis, der sich im Berufsanerkennungsverfahren befindet oder in einem bestimmten Berufsfeld tätig sein möchte und dafür fachspezifische Deutschkenntnisse benötigen (technischer oder kaufmännischer Bereich, Pflege, als Lehrer). Spezialmodule für Teilnehmer ohne das Sprachniveau B1 nach dem Integrationskurs können Sprachkenntnisse zum Niveau A2 oder B1 hin vermitteln. Die Kurse schließen mit einem Zertifikat nach bestandener Prüfung ab.
Rz. 489i
Die Sperrzeitvorschrift ist Folge der Änderung des § 139, in der bei für die dauerhafte berufliche Eingliederung notwendige Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung Verfügbarkeit fingiert und damit die Zahlung von Alg ermöglicht wird. Zur Gesetzesbegründung und zum Sperrzeittatbestand vgl. Rz. 489a ff.