Anwalts Internetauftritt - Blickfang für den virtuellen Mandanten


Anwalts Internetauftritt den Mandant fest im Blick

Mandanten gewinnen und binden – das sind die Hauptziele, die Anwaltskanzleien mit ihrem Internetauftritt verfolgen. Da Zeit und Resourcen für die Akquise meist knapp bemessen ist, sollten entsprechende Maßnahmen effektiv sein. Zwischen der immer wieder zu hörenden Absichtserklärung, man müsse unbedingt im Internet vertreten sein, und der konkreten Umsetzung liegen allerdings bisweilen noch Welten.

Damit sich über das Internet überhaupt eine Beziehung zum Mandanten aufbauen kann, müssen Minimalstandards erreicht werden. Sonst kommt kein positives Image rüber und der potentielle Mandant ist weder bereit und willens, mit der Kanzlei via Mail zu kommunizieren.

Auslese im Internet ist brutal

Im Internet ist der Absprung von einer Seite immer nur einen Moment und einen Mouseklick entfernt. Hausbackenes und  "Selbstgestricktes" steht neben hoch bezahlter Profiarbeit. Die Auslese ist deshalb brutal.

Wer etwa gerade nach einem gebrauchten Sportwagen in der bundesweiten BMW-Datenbank gesucht hat, klickt schnell weg, wenn er danach auf eine unübersichtlich gestaltete und deshalb schwer navigierbare Kanzlei-Site gerät und das Formular „Kfz-Kaufvertrag“ nicht auf Anhieb findet.

Minimalanforderungen

Ein Impressum darf natürlich nicht fehlen und die Ansprechpartner in der Kanzlei sollten mit den Telefon-Durchwahlnummern benannt sein.

  • Defekte Online-Datenbanken oder Suchfunktionen verärgern Nutzer ebenso wie überzogene Browseranforderungen.
  • Links müssen jeweils auch tatsächlich an's Ziel führen. Wer also eine Linksammlung anbietet, muss die Adressen von Zeit zu Zeit überprüfen.

Was anspruchsvolle Nutzer erwarten

Studien zeigen immer wieder, dass die wichtigste Anforderung an eine Unternehmens-Site darin besteht, über die Produkte und Dienstleistungen ausführlich zu informieren.

Außerdem erwarten die Internetgänger Informationen über Neuheiten und aktuelle Entwicklungen.

Aktuelles ist gefragt

Deshalb machen zum Beispiel auch Rubriken über die neueste Rechtsprechung oder aktuelle Rechts- und Steuertipps nach wie vor Sinn, zumal man diese später auch als Newsletter zweitverwerten kann.

Der Einfachheit halber können News auch mit RSS-Feeds von einem Portal gezogen werden, etwa von unserem, um Mandanten unaufwendig rechtlich auf dem Laufenden zu halten .

Für die Nutzer ebenfalls wichtig: Es muss eine Möglichkeit bestehen, mit der Kanzlei per eMail in Kontakt treten zu können. 

Die erste eMail vom Mandanten

E-Mail-Anfragen müssen heute zwingend innerhalb von 24 Stunden beantwortet sein. Die überwiegende Mehrheit startet zwar noch einen zweiten Versuch, wenn es ihnen nicht schnell genug geht. Viele greifen dann aber lieber direkt zum Telefonhörer. Innerhalb der Kanzlei muss daher ein Verantwortlicher bestimmt werden, der die eMail-Kommunikation steuert und kontrolliert. Zu seinen Aufgaben sollte es dann auch gleich mitgehören, für eine entsprechend leicht handhabbare Verschlüsselung zu sorgen, falls entsprechend sensible Daten übermittelt werden sollen. 

Newsletter-Bezug erst bestätigen lassen

Newsletter dürfen erst verschickt werden, wenn der Mandant deren Bezug persönlich bestätigt hat. Es kommt immer wieder vor, dass Scherzbolde wildfremde Personen in Newsletterverteiler eintragen, die von ihrem Glück gar nichts wissen. 

Nicht zu viele Daten abfragen

Sinnvoll für die Eintragung in einen elektronischen Newsletter ist ein entsprechendes Online-Formular. Allerdings sollten die abgefragten Daten nicht zu umfangreich sein. Ansonsten könnten die Mandanten leicht misstrauisch werden. Name, Adresse und eMail sind natürlich zwingend erforderlich. Die Beantwortung weiterer Informationen sollten aber in das Belieben des Mandanten gestellt werden. Denn: Die meisten Surfer lassen sich auf einer Site nicht registrieren, wenn nicht klar ist, wofür ihre Daten verwendet werden.

Und nicht wenige der Web-Nutzer machen schon mal falsche Angaben bei Registrierungen. Nichtsdestotrotz: Gerade in der schnelllebigen Welt des Rechts sind Newsletter ein geeignetes Mittel, den Mandanten preiswert und nutzenorientiert über gesetzliche Änderungen und die neueste Rechtsprechung zu informieren.

Arbeit, die sich langfristig bezahlt macht

Das alles muss natürlich professionell vorbereitet werden,  interessant und leicht verdaulich geschrieben sein. Viel Arbeit also. Arbeit, die sich allerdings langfristig bezahlt machen dürfte. Denn so hält man über das eigentliche Mandat hinaus regelmäßigen Kontakt zur Klientel aufrecht und sitzt mental bei  anfallenden Problemen in Rufnähe.

Schlagworte zum Thema:  Kanzleimarketing, Mandant