Rechtsschutzversicherer greifen in anwaltliche Mandatsverhältnisse ein
Rechtsanwaltskammern warnen vor anwaltlichen Tätigkeiten der Versicherer
Die deutschen Rechtsanwaltskammern und Anwaltsverbände wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnen immer wieder vor einer Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer. Der Übernahme anwaltlicher Tätigkeiten und Mandatsverhältnisse durch die Versicherer verstößt gegen § 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Dort ist festgeschrieben, dass eine Rechtsdienstleistung nicht erbracht werden darf, wenn sie unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht hat und hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird. Die Versicherer stehen in einem unlösbaren Interessenkonflikt, da sie naturgemäß das Interesse haben, die Rechtsverfolgungskosten so gering wie möglich zu halten. Außerdem widerspricht die Übernahme anwaltlicher Tätigkeiten durch die Versicherer dem Grundsatz der freien Anwaltswahl, der in § 3 III BRAO und in § 127 I des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt ist.
Beschlussvorschlag zur RDG-Reform entfacht Sturm der Entrüstung
Der Beschlussvorschlag Bayerns zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder (JuMiKo) fachte die Diskussion um die Rechtsberatungstätigkeiten der Versicherer erneut an: Rechtsschutzversicherer sollten künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihre Versicherungsnehmer außergerichtlich beraten und vertreten dürfen, das BMJV solle einen Gesetzentwurf für die Änderung des RDG erarbeiten. Begründet wurde dies mit der Schaffung eines „niedrigschwelligen Zugangs zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, auch außerhalb gerichtlicher Verfahren“ und der „Entlastung der Justiz“.
Die Reaktionen der Rechtsanwaltskammern und Anwaltsverbände erfolgten prompt und eindeutig. Der Beschlussvorschlag wurde als „Aushöhlung des Rechtsdienstleistungsgesetzes“, „Abkehr von unabhängiger Rechtsberatung“ und „Augenwischerei“ kritisiert.
BRAK legt mit aktueller Umfrage nach
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat nun mit einer Umfrage unter knapp 6.000 Rechtsanwälten nachgelegt und ihre Argumente mit aktuellen Zahlen untermauert. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass die Praxis der rechtlichen Beratung durch Rechtsschutzversicherer und Angebote von Abstandszahlungen keine Einzelfälle sind. So gaben 42,03 % der teilnehmenden Anwälte an, dass Mandanten berichteten, vor der Mandatserteilung durch ihre Rechtsschutzversicherung beraten oder vertreten worden zu sein. 2,58 % der Teilnehmer berichteten von Fällen, in denen Rechtsschutzversicherer Mandanten Abstandszahlungen anboten, um sie davon abzuhalten, ein Mandat zu erteilen oder fortzuführen. Von den 745 Anwälten, die Kenntnis über die von den Rechtsschutzversicherungen angebotenen Abstandszahlungen erlangten, gaben 40,36 % an, dass ihre Mandantinnen und Mandanten durch die Rechtsschutzversicherer konkret über die Erfolgsaussichten der Geltendmachung eines Anspruchs beraten wurden.
Die BRAK sieht in den direkten Eingriffen in die anwaltliche Berufsausübung ein „verheerendes Signal für die Rechtsstaatlichkeit“ und bezeichnet das Vorgehen der Versicherer als „skandalös“. Im Gegensatz zum Beschlussvorschlag aus Bayern fordert sie eine umfassende Untersuchung der Praktiken der Rechtsschutzversicherer und klare gesetzliche Regelungen, die derartige Eingriffe verhindern.
Quellen:
Einzelergebnisse der BRAK-Umfrage
Beschlussvorschlag zur Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes – Ausweitung der Möglichkeiten zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Vertretung (Berichterstatter Bayern) auf der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 7. November 2025 in Leipzig
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