EEG-Umlage komplett abgeschafft
Die EEG-Umlage wurde seit dem Jahr 2000 vom Staat erhoben, um Ökostrom zu finanzieren. Sie war im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und wurde vom Kunden über die Stromrechnung bezahlt.
Am 20.5.2022 billigte der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung zur vorzeitigen Absenkung der EEG-Umlage von rund 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf Null ab dem 1. 7. – das galt vorerst nur befristet bis Ende 2022.
Nun hat der Bundesrat am 8.7.2022 das vom Bundestag am 7.7.2022 verabschiedete Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor gebilligt. Damit ist die EEG-Umlage endgültig abgeschafft.
Stromanbieter in der Pflicht
Grundsätzlich gilt: Grundversorger und andere Energieversorgungsunternehmen müssen die Preissenkung an die Stromkunden weitergeben. Der Bund erstattet den Unternehmen die Ausfälle in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.
Für alle Energieversorgungsunternehmen, die nicht Grundversorger sind, gibt es allerdings ein kleines Hintertürchen: Wenn sie nachweisen können, dass die EEG-Umlage in ihrer Preiskalkulation keine Rolle spielt, müssen sie die Preissenkung nicht weitergeben. "Das dürfte aber ausgesprochen selten der Fall sein", sagt Martin Brandis, Energie-Fachmann des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Hintergrund zur EEG-Umlage
Mit der EEG-Umlage wird seit dem Jahr 2000 Ökostrom finanziert. Die Abgabe ist ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung – neben Steuern, Produktionskosten und den Netzentgelten. Über die Umlage wird die Differenz zwischen den garantierten Vergütungen für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien und den an der Strombörse erzielten Erlösen ausgeglichen.
Die EEG-Umlage wurde bisher jährlich von der Bundesregierung so festgelegt, dass mit ihr der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert werden konnte. Ende April 2021 einigte sich die damalige Große Koalition nach langem Hin und her darauf, dass die EEG-Umlage auf weniger als fünf Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden muss – für 2021 wurde die Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, ab Januar 2022 lag der Betrag bei 3,7 Cent pro Kilowattstunde.
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