Abgas-Urteile: Besser den Diesel-Händler und die VW-AG verklagen?

Das OLG Karlsruhe hat Rücktrittsbegehren von zwei Autokäufern gegenüber den Händlern zurückgewiesen, weil die zweijährige Verjährungsfrist ab Kaufvertragsschluss lange um war. Die Schadensersatzklage gegen die VW-AG war wegen festgestellter vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung erfolgreich.

Kein Ende des VW-Skandals in Sicht

Der VW-Abgasskandal wird wohl noch lange Wellen schlagen.