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LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.02.2009 - L 9 KR 234/07

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte. landwirtschaftlicher Unternehmer. Wohnsitz im Ausland. selbständige Tätigkeit. Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und wirtschaftliche Leitung des Unternehmens mittels Hilfspersonen im Inland. Regelungsgegenstand eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens. Äquivalenzprinzip. Verfassungsmäßigkeit

 

Leitsatz (amtlich)

Eine selbständige Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer wird auch dann an dem Ort ausgeübt, wo die landwirtschaftlichen Flächen liegen, wenn der Unternehmer von seinem ausländischen Wohnsitz aus die wirtschaftliche Leitung mittels Hilfspersonen ausführen kann (Anschluss an BSG vom 17.8.2000 - B 10 KR 2/99 R = SozR 3-5420 § 2 Nr 2).

 

Orientierungssatz

1. Ein Versicherter ist im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG nicht dadurch in seinen Rechten verletzt, dass der Bereich der Krankenversicherung nicht zu den Regelungsgegenständen eines Sozialversicherungsabkommens (hier: Zusatzabkommen zum Abkommen vom 14.11.1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit - juris: SozSichAbk1985ZusAbk Can) gehört. Welche Regelungstatbestände ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen erfasst, liegt nicht nur im Einflussbereich des deutschen Staates, sondern hängt ebenso vom Regelungswillen des anderen Vertragsstaates ab. Dieser ist nicht verpflichtet, Personen einander gleichzustellen, die einem anderen den Regelungsbereich der Krankenversicherung umfassenden Sozialversicherungsabkommen unterliegen.

2. Die Gesetzesauslegung, dass eine selbständige Tätigkeit im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs auch dann nicht zu verneinen ist, wenn zwar das Unternehmen in Deutschland liegt, der Unternehmer aber seinen Lebensmittelpunkt im Ausland...

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