Art. 1 [Unter das Abkommen fallende Steuern]
(1[1]) Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
(2) Durch dieses Abkommen soll vermieden werden, daß die in einem der Vertragstaaten ansässigen Personen doppelt zu Steuern herangezogen werden, die nach dem Rechte dieser Staaten unmittelbar vom Einkommen oder vom Vermögen oder als Gewerbesteuern oder Grundsteuern für die Vertragstaaten, die Länder, die Departements, die Gemeinden oder Gemeindeverbände (auch in Form von Zuschlägen) erhoben werden.
(3) Steuern im Sinne dieses Abkommens sind:
2. |
in der Bundesrepublik Deutschland:
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(4) Dieses Abkommen ist auch auf alle anderen ihrem Wesen nach gleichen oder ähnlichen Steuern anzuwenden, die nach seiner Unterzeichnung in einem der Vertragstaaten oder in einem Gebiet eingeführt werden, auf das dieses Abkommen nach Artikel 27 ausgedehnt worden ist.
(5) Die zuständigen Behörden der Vertragstaaten werden im beiderseitigen Einvernehmen alle etwaigen Zweifel darüber klären, für welche Steuern das Abkommen zu gelten hat.
Art. 2 [Allgemeine Begriffsbestimmungen, Wohnsitz, Betriebstätte]
(1) Für die Anwendung dieses Abkommens gilt folgendes:
1. |
Der Begriff "Frankreich", in geographischem Sinne verwendet, umfaßt nur das französische Mutterland (France métropolitaine) und die überseeischen Departements (Guadeloupe, Guayana, Martinique, Réunion). |
2. |
Der Begriff "Bundesrepublik", in geographischem Sinne verwendet, umfaßt das Gebiet des Geltungsbereichs des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. |
3. |
Der Begriff "Person" bedeutet:
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4. |
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5. |
Im Sinne dieses Abkommens ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Unternehmens der Ort, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung befindet. |
6. |
Der Begriff " deutsches Unternehmen" bedeutet ein gewerbliches Unternehmen, das von einer in der Bundesrepublik ansässigen Person betrieben wird. 2Der Begriff "französisches Unternehmen" bedeut... |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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