Entscheidungsstichwort (Thema)
Prozeßkostenhilfe
Leitsatz (NV)
Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders. Einen neuen Rechtszug gegenüber dem Klageverfahren bildet auch das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision. Auch für dieses Verfahren ist dem Antrag auf Prozeßkostenhilfe eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem vorgeschriebenen Vordruck beizufügen. Eine Bezugnahme auf eine früher abgegebene Erklärung reicht nur aus, wenn der Antragsteller versichert, daß sich die Verhältnisse seit der früheren, auf dem Vordruck abgegebenen Erklärung, nicht geändert haben (BFHE 148, 13, 16, BStBl II 1987, 62).
Normenkette
FGO § 142 Abs. 1; ZPO §§ 114, 117 Abs. 2, 4, § 119
Verfahrensgang
Schleswig-Holsteinisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 415480 |
BFH/NV 1989, 191 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen