Entscheidungsstichwort (Thema)
Gegenvorstellung gegen Beschluß über Nichtzulassung der Revision
Leitsatz (NV)
Eine Gegenvorstellung gegen den eine Revisionszulassung verwerfenden Beschluß kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn der BFH das Recht des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör verletzt, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstößt oder der Beschluß jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt. Keine dieser Alternativen ist erfüllt, wenn der Verwerfungsbeschluß sich auf Art. 1 Nr. 1 BFHEnltG stützt.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 67409 |
BFH/NV 1998, 1368 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen