Entscheidungsstichwort (Thema)

Streitwert bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

 

Leitsatz (NV)

Der Streitwert beträgt bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage 50 v. H. des Streitwerts einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage.

 

Normenkette

GKG § 25; FGO § 100 Abs. 1 S. 4

 

Fundstellen

Haufe-Index 421619

BFH/NV 1996, 927

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