Entscheidungsstichwort (Thema)
Verspäteter Antrag auf mündliche Verhandlung auf Vorbescheid des BFH
Leitsatz (NV)
Ein verspätet gestellter Antrag auf mündliche Verhandlung auf Vorbescheid des BFH wird, sofern keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt, durch Beschluß als unzulässig abgelehnt. Darin wird auch festgestellt, daß der Vorbescheid als Urteil wirkt.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 418266 |
BFH/NV 1993, 367 |
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