Entscheidungsstichwort (Thema)
Streitwertberechnung bei mehreren Streitjahren; bei Streit um ESt Einbeziehung der KiSt?
Leitsatz (NV)
1. Werden die Einkommensteuerbescheide für mehrere Streitjahre angegriffen, ergibt sich der Streitwert aus den strittigen zusammenzurechnenden Einkommensteuerbeträgen für die einzelnen Veranlagungszeiträume.
2. Bei einem Revisionsverfahren wegen Einkommensteuer ist die Kirchensteuer in die Berechnung des Streitwerts zur Ermittlung der Revisionsgrenze von 10 000 DM keinesfalls einzubeziehen, wenn das FG-Urteil nur zu Einkommensteuerbescheiden ergangen ist.
Normenkette
FGO § 115 Abs. 1, §§ 116, 155; ZPO §§ 3, 5; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5
Verfahrensgang
FG Münster |
Fundstellen
Haufe-Index 415270 |
BFH/NV 1988, 253 |
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