Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertreter ohne Vertretungsmacht als Kostenschuldner
Leitsatz (NV)
Ein Rechtsanwalt, der trotz Aufforderung entgegen § 62 Abs. 3 Satz 1 FGO keine Prozeßvollmacht vorlegt, ist als Vertreter ohne Vertretungsmacht anzusehen und somit selbst Antragsteller und Kostenschuldner i.S. d. § 49 GKG.
Normenkette
FGO § 62 Abs. 3 S. 1; GKG § 49
Fundstellen
Haufe-Index 419027 |
BFH/NV 1993, 619 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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