Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Umdeutung einer unzulässigen Revision

 

Leitsatz (NV)

Die unzulässige Revision kann nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde umgedeutet werden wegen der erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschiede beider Rechtsmittel.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3, § 116 Abs. 1, §§ 124, 126 Abs. 1; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

 

Verfahrensgang

FG Berlin

 

Fundstellen

Haufe-Index 415680

BFH/NV 1989, 247

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