Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung bei mangelnder Klärungsfähigkeit

 

Leitsatz (NV)

Eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung begehrt wird, ist zurückzuweisen, wenn eine Klärung der Rechtsfrage in der Revisionsinstanz aus verfahrensrechtlichen Gründen (hier: Unterlassen einer notwendigen Beiladung) nicht möglich ist.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 418289

BFH/NV 1993, 422

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