Entscheidungsstichwort (Thema)
NZB; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
Leitsatz (NV)
Das Herausstellen einer Rechtsfrage ohne Begründung der Klärungsbedürftigkeit reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus. Ist das FG-Urteil auf mehrere die Entscheidung tragende Gründe gestützt, muß hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund i. S. von § 115 Abs. 2 FGO geltend gemacht werden (BFH- Beschluß vom 13. 11. 1991 II B 69/91, BFH/NV 1992, 260).
Normenkette
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 420800 |
BFH/NV 1996, 51 |
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