Entscheidungsstichwort (Thema)

Tarifierung von Sportschuhen

 

Leitsatz (amtlich)

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden nach Art.177 Abs.1 und 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft folgende Fragen vorgelegt:

a) Ist die Verordnung (EWG) Nr.1074/80 der Kommission vom 29.April 1980 dahin auszulegen, daß sie auch Sportschuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk umfaßt, deren Oberteil ganz aus Spinnstoff besteht, mit dem im Bereich des Vorderblattes, der Hinterkappe, der Öseneinfassung sowie des Außen- und Innenristes und als Zierstreifen durch Nähte Lederstücke verbunden sind, die zu etwa 70 % das Spinnstoffgewebe bedecken, wertmäßig gegenüber dem Spinnstoff vorherrschen und sowohl wegen ihrer Schutz- und Stützwirkung als auch wegen der besonderen Art der Verbindung mit der Brandsohle für die Verwendung der Ware als Sportschuh von wesentlicher Bedeutung sind?

b) Bei Bejahung der ersten Frage: Ist die Verordnung Nr.1074/80 gültig?

c) Bei Verneinung der ersten oder der zweiten Frage: Ist die Tarifnr. 64.02 des Gemeinsamen Zolltarifs i.V.m. der Allgemeinen Tarifierungsvorschrift 3 dahin auszulegen, daß Sportschuhe der in der Frage a) beschriebenen Beschaffenheit der Tarifst. 64.02 B des Gemeinsamen Zolltarifs zuzuweisen sind?

 

Normenkette

EWGV 1074/80; EWGVtr Art. 177 Abs. 1, 3; GZT Tarifnr 64.02 Tarifst B; GZT ATV 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 603648

BFHE 136, 569

BFHE 1983, 569

HFR 1983, 71

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