Entscheidungsstichwort (Thema)
Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs
Leitsatz (NV)
Die schlüssige Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs erfordert neben der substantiierten Darlegung des Beschwerdeführers, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte, ferner die Darlegung, daß bei Berücksichtigung des angeblich nicht beachteten Sachvortrags eine andere Entscheidung möglich gewesen wäre.
Normenkette
FGO § 96 Abs. 2, § 111 Nr. 3, § 115 Abs. 3 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 419107 |
BFH/NV 1994, 111 |
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