Entscheidungsstichwort (Thema)
Erlass eines Gewinnfeststellungsbescheides im Konkurs des Gesellschafters einer Personengesellschaft
Leitsatz (NV)
Der VIII. Senat fragt gemäß § 11 Abs. 3 FGO beim IV. Senat an, ob er der Abweichung von seiner im Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 17/83 (BFH/NV 1987, 343) vertretenen Rechtsauffassung zustimmt, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft den Erlass eines gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides für die Personengesellschaft gegenüber dem Konkursverwalter nicht hindert.
Normenkette
Gründe
Der VIII. Senat fragt gemäß § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung beim IV. Senat an, ob er der Abweichung von seiner im Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 17/83 (BFH/NV 1987, 343) vertretenen Rechtsauffassung zustimmt, dass die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft den Erlass eines gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellungsbescheides für die Personengesellschaft gegenüber dem Konkursverwalter nicht hindert.
Fundstellen
Haufe-Index 1143942 |
BFH/NV 2004, 918 |
DStRE 2004, 846 |
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