Entscheidungsstichwort (Thema)
Begründungserfordernisse bei Behauptung eines Verstoßes gegen §96 FGO
Leitsatz (NV)
Wird mit einer NZB ein Verstoß gegen §96 FGO geltend gemacht, sind die übergangenen, nicht herangezogenen Akten, Aktenteile, Schriftsätze, Belege oder das entscheidungserhebliche Vorbringen unter Benennung der Schriftsätze (Datum, Blattzahl) genau anzugeben, und ferner die Schlußfolgerungen, die das FG daraus hätte ziehen müssen, und die Erheblichkeit des Fehlers darzulegen.
Normenkette
FGO § 56 Abs. 2, §§ 96, 115 Abs. 3 S. 3
Fundstellen
Haufe-Index 66843 |
BFH/NV 1998, 597 |
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