Entscheidungsstichwort (Thema)
Ärztliche Leistungen eines Notrettungsvereins?
Leitsatz (NV)
Gründen niedergelassene Ärzte einen Verein, der sich dem (öffentlichen) Träger des Rettungsdienstes gegenüber zur Vorhaltung eines Systems der ärztlichen Notfallrettung verpflichtet, ist für die Anwendung der Steuerbefreiung des §4 Nr. 14 UStG auf Umsätze des Vereins zunächst zu prüfen, ob die ärztlichen Notrettungsmaßnahmen von dem sich der Ärzte bedienenden Verein oder von den Ärzten im eigenen Namen ausgeführt werden.
Normenkette
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 66883 |
BFH/NV 1998, 361 |
HFR 1998, 392 |
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