Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Wiedereinsetzung ohne Antrag
Leitsatz (NV)
Durch die Nachholung der versäumten Rechtshandlung wird nur der Wiedereinsetzungsantrag ersetzt. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Klägers, innerhalb der zweiwöchigen Antragsfrist Tatsachen vorzutragen, die den Schluß rechtfertigen können, er habe die Klagefrist ohne Verschulden versäumt (BFH-Urteil vom 17. September 1987 III R 259/84, BFH/NV 1988, 681, 682 m. w. N.)
Normenkette
FGO § 56 Abs. 2 S. 4, § 76 Abs. 1-2
Verfahrensgang
FG Hamburg |
Fundstellen
Haufe-Index 416687 |
BFH/NV 1990, 582 |
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