Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein pauschaler Verpflegungsmehraufwand wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung
Leitsatz (NV)
Infolge Änderung der LStR kommt ab 1990 bei einer Tätigkeit an einem gleichbleibenden Arbeitsort der Abzug eines pauschalen Verpflegungsmehraufwandes allein wegen mehr als zwölfstündiger Abwesenheit von der Wohnung nicht mehr in Betracht.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1, § 12 Nr. 1 S. 2
Verfahrensgang
FG München |
Fundstellen
Haufe-Index 419707 |
BFH/NV 1994, 477 |
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