Entscheidungsstichwort (Thema)
Verzinsliche Beitragsdepots von Lebensversicherungsunternehmen keine Dauerschulden
Leitsatz (NV)
Verzinsliche Vorauszahlungen von Versicherungsprämien für Lebensversicherungsverträge, die von den Lebensversicherungsunternehmen auf sog. Beitragsdepots für die Versicherungsnehmer gehalten werden, sind keine Dauerschulden und die darauf gezahlten Zinsen sind keine Dauerschuldzinsen i. S. des GewStG.
Normenkette
GewStG § 8 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1
Verfahrensgang
FG Münster |
Fundstellen
Haufe-Index 66815 |
BFH/NV 1998, 495 |
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