(1) Die zur Zeit bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, sind
b) |
in der Bundesrepublik Deutschland:
(im folgenden als "deutsche Steuer" bezeichnet). |
(2) 1Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher oder im wesentlichen ähnlicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden. 2Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten teilen einander zu Beginn eines jeden Jahres die während des vorhergegangenen Jahres in ihren Steuergesetzen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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