Erwerbsaufwendungen werden zur Ermittlung der > Einkünfte abgezogen. Sie sind damit ein Oberbegriff für einerseits > Betriebsausgaben (bei den Gewinneinkünften) und andererseits > Werbungskosten (bei den Überschusseinkünften).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen