Stand: EL 121 – ET: 03/2020
Vgl § 46 Abs 2 Nr 8 (und ggf Nr 9) EStG. Die Veranlagung kann bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung Rz 5 beantragt werden. > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 118 ff.
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