Stand: EL 128 – ET: 11/2021

ArbN können einen Teil ihres > Arbeitslohn steuerbegünstigt spenden; zu Einzelheiten > Spenden Rz 70. Arbeiten Schüler im Rahmen eines sozialen Projektes einen Tag lang, um dann den Lohn zu spenden, kann vom LSt-Abzug für den gespendeten Arbeitslohn aus Gründen der > Billigkeit abgesehen werden (vgl OFD Frankfurt/M vom 04.03.2010, DB 2010, 1319). Bei Privatleuten kann darüber hinaus auch auf das Führen eines > Lohnkonto verzichtet werden (vgl LfSt Nds vom 18.03.2020, HaufeIndex 14 220 215). Die im Rahmen dieser Projekte gespendeten Arbeitslöhne können aus Billigkeits- und Vereinfachungsgründen in einer eventuell durchzuführenden Veranlagung zur ESt (> Veranlagung von Arbeitnehmern) der Schüler bei der Feststellung des stpfl > Arbeitslohn außer Ansatz bleiben. Spendenbescheinigungen über die an den jeweiligen Projektträger überwiesenen Beträge dürfen jedoch nicht ausgestellt werden (vgl FinMin ST vom 04.03.2020, HaufeIndex 13 911 950).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?