Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Aufwendungen für den Arzt im Zusammenhang mit einer der typischen > Berufskrankheiten sowie wegen eines Berufsunfalls sind > Werbungskosten. Dazu zählen auch die Nebenkosten, zB für Fahrten zum Arzt einschließlich etwaiger Unfallkosten (EFG 1988, 556). Zur Erkrankung während einer Auswärtstätigkeit > Reisekosten Rz 36. Aufwendungen für die Heilung oder Linderung einer Krankheit, zu denen auch die Aufwendungen für den Arzt gehören, werden als AgB im Rahmen von § 33 EStG berücksichtigt; zu Einzelheiten > Krankheitskosten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?