Stand: EL 114 – ET: 01/2018

Die Ausbildung wird vom Staat in vielfacher Weise gefördert. Die Ausbildung an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich unentgeltlich; in anderen Fällen sind die Aufwendungen der Eltern idR als SA abziehbar (> Schulgeld). Für ihr in der Berufsausbildung befindliches Kind erhalten die Eltern grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr > Kindergeld und ggf weitere steuerliche Entlastungen (> Ausbildungsfreibetrag, > Kinderadditive sowie > Kinderfreibeträge Rz 53, 60ff). Die Kinder erhalten steuerfreie > Ausbildungsbeihilfen oder können ihre Aufwendungen als WK oder SA abziehen (> Bildungsaufwendungen Rz 7). Zu Besonderheiten > Behinderte Menschen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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