Stand: EL 127 – ET: 08/2021
Die bei Messstellen wie auf dem "Schauinsland" beschäftigten Angestellten des Umweltbundesamts erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Bergzulagen, die als > Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei sind.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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