Stand: EL 110 – ET: 10/2016

Als Beteiligter iSd § 78 AO kommen besonders der > Arbeitnehmer und der > Arbeitgeber als Stpfl selbst (§ 33 Abs 1 AO) in Betracht. Vgl bei > Erstattung von Lohnsteuer Rz 25, im Rahmen der Anrufungsauskunft nach § 42e EStGAuskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 13 ff. Wegen der Beteiligten im Rechtsbehelfsverfahren vgl § 359 AO. Beteiligter ist auch der Zahlungsempfänger bei der Abzweigung von > Kindergeld Rz 80 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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