Rz. 70
Stand: EL 131 – ET: 09/2022
Abendgymnasium > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen.
Abendkurse Hängen Aufwendungen konkret mit dem bereits ausgeübten Beruf zusammen, handelt es sich um als WK abziehbare Fortbildungskosten. Vorab entstandene WK können gegeben sein, wenn die spätere (Wieder-)Ausübung des Berufs konkret angestrebt wird. Vermittelt ein Abendkurs im Einzelfall eine Erstausbildung, handelt es sich um beschränkt abziehbare SA. Dient der Abendkurs hingegen der persönlichen Allgemeinbildung, besteht keine steuerliche Abzugsmöglichkeit; > Rz 70 Allgemeinbildende Einrichtungen und > Rz 70 Volkshochschule.
Akademie für Betriebswirtschaft > Rz 70 Fachschulen.
Allgemeinbildende Einrichtungen Aufwendungen für den Besuch von allgemeinbildenden Einrichtungen ohne Bezug zu einer Berufsausbildung gehören idR zu den nicht ganz überwiegend beruflich veranlassten und deshalb nicht abziehbaren Aufwendungen für die Lebensführung (> Rz 14 ff, > Rz 26/1, > Rz 40, > Rz 52). Sie sind auch dann nicht als WK abziehbar, wenn sie für den Beruf förderlich oder unerlässlich sind. Eine Aufteilung der Aufwendungen ist regelmäßig nicht möglich (vgl BMF vom 06.07.2010, BStBl 2010 I, 614). Anders aber, wenn damit im Rahmen eines Dienstverhältnisses die Grundlage für einen künftigen Beruf geschaffen wird; dann können die Aufwendungen WK sein (> Rz 19). Zu weiteren Hinweisen > Rz 12 ff, > Rz 70 Berufswechsel, > Rz 70 Fachschulen, > Rz 70 Hochschulstudium, > Rz 70 Volkshochschule und > Sprachkurse.
Arbeitslose Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen zur besseren Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt können Fortbildungskosten sein, wenn feststeht, dass der/die Arbeitslose für die Zeit nach Abschluss der Bildungsmaßnahme tatsächlich > Einnahmen anstrebt und dem Arbeitsmarkt uneingeschränkt zur Verfügung steht (BFH 180, 357 = BStBl 1996 II, 482). Dies gilt auch für Aufwendungen der Umschulung zu einer neuen Berufsart, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden (BFH 201, 495 = BStBl 2003 II, 698). Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium werden jedoch nur als SA (> Rz 43 ff) berücksichtigt.
Arzthelferin Aufwendungen einer arbeitslosen Verkäuferin für die Umschulung zur Arzthelferin sind als WK abziehbar (vgl BFH/NV 2003, 474; > Rz 33), soweit sie nicht von der Agentur für Arbeit steuerfrei geleistet werden (> Rz 11).
Ärzte > Ärzte.
Aufbaustudium > Rz 70 Hochschulstudium.
Ausbildungsdarlehen > Rz 60, 80; ergänzend > Ausbildungsförderungsgesetz, > Ausbildungsdarlehen.
Ausbildungsdienstverhältnis > Rz 19 ff.
Auslandsaufenthalt Aufwendungen, die einem > Hochschullehrer durch einen einmonatigen Aufenthalt an einer ausländischen Universität entstehen, um Erfahrungen auszutauschen und am Lehrbetrieb teilzunehmen, sind WK (EFG 1994, 650); ebenso die Aufwendungen für ein Auslandsstudium im Anschluss an ein abgeschlossenes Hochschulstudium (vgl BFH/NV 2004, 32 und HFR 2004, 215).
Auszubildende Die beruflich veranlassten Aufwendungen sind abziehbar (BFH 167, 115 = BStBl 1992 II, 531); > Auszubildende.
Bachelor > Rz 15/2.
BAföG > Ausbildungsförderungsgesetz.
Bankkaufmann Aufwendungen eines Bankkaufmanns mit abgeschlossener Berufsausbildung für ein berufsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaft sind WK (BFH 202, 299 = BStBl 2003 II, 749; > Rz 16/2).
Beamtenanwärter > Rz 70 Finanzanwärter; im Übrigen > Beamtenanwärter.
Berufsoffizier > Rz 70 Berufswechsel, > Rz 70 Fachschulen und > Rz 70 Hochschulstudium.
Berufsschule Aufwendungen für den Besuch einer Berufsschule entstehen regelmäßig im Zusammenhang mit einem Ausbildungsdienstverhältnis (> Rz 21) und sind dann WK. Zu Einzelheiten > Auszubildende.
Berufswechsel Aufwendungen für eine Umschulung sind regelmäßig WK (BFH 202, 314 = BStBl 2004 II, 884; > Rz 32). SA kommen in Betracht, wenn es sich um eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) außerhalb eines Dienstverhältnisses handelt. Ergänzend > Rz 70 Umschulung.
Bilanzbuchhalter Aufwendungen eines bei einem > Steuerberater tätigen Bilanzbuchhalters für die frühere Steuerbevollmächtigtenprüfung waren WK (BFH 95, 433 = BStBl 1969 II, 433). Ein im Anschluss an seine Ausbildung Betriebswirtschaft studierender Bilanzbuchhalter kann die Kosten des Erststudiums an einer Universität als WK abziehen (vgl BMF vom 22.09.2010, Rz 28, BStBl 2010 I, 721; > Rz 9).
Bundeswehr: WK sind Aufwendungen eines zum Studium abkommandierten oder beurlaubten Soldaten (BFH 132, 49 = BStBl 1981 II, 216; BFH 142, 255 = BStBl 1985 II, 87 und BFH/NV 2004, 175); ebenso Aufwendungen eines zur Erlangung der mittleren Reife abkommandierten Zeitsoldaten (BFH 142, 258 = BStBl 1985 II, 89). Außerdem > Rz 70 Berufswechsel, > Rz 70 Fachschulen und > Rz 70 Hochschulstudium. Ergänzend > Rz 70 Wehrübung.
Chemotechniker > Rz 70 Fachschulen.
Darlehen Darlehensfinanzierte Aufwendungen ermäßigen bereits im VZ der Verausgabung die ESt (BFH/NV 2008, 1136; auch bei SA > Rz 60). Zu Ausbildungsdarlehen > Rz 80. Auch Zinsen dazu gehören zu den Ausbildungskosten; Tilgungsleistungen sind hingeg...