Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

In der Knappschaftsversicherung sind die Kranken-, Pflege- und die Rentenversicherung für ArbN des Bergbaus zusammengefasst. Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung für > Bergarbeiter war bis Ende 2004 die Bundesknappschaft (BGBl 1969 I, 974). Seit 2005 wird sie als Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weitergeführt (vgl § 125 SGB VI; > Sozialversicherung Rz 1). Ebenso wie früher die Knappschaften ist der derzeitige Träger der RV eine öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG (H 3.11 LStH; > Aufwandsentschädigungen Rz 20–54).

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Zu weiteren Einzelheiten > Geringfügige Beschäftigung Rz 33 ff, > Knappschaft, > Renteneinkünfte Rz 88 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?