Rz. 1

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Deutschen Bundestages vgl das Abgeordnetengesetz vom 21.02.1996 (BGBl 1996 I, 326). Zur Besteuerung ihrer Bezüge > Abgeordnete, > Aufwandsentschädigungen Rz 11, > Bundestagsfraktionen, > Diäten, > Parlamentarischer Staatssekretär, > Wahlen, ferner > Überbrückungsgeld Rz 2; hinsichtlich des Abzugs von Aufwendungen iZm Wahlkämpfen vgl > Wahlkampfkosten Rz 1. Für die Landtagsabgeordneten sind entsprechende Gesetze der Länder ergangen. Ergänzend > Europaabgeordnete. Zur Besteuerung der Versorgungsbezüge von ehemaligen MdB's im Ausland > Inländische Einkünfte Rz 2/7, 11.

 

Rz. 2

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Das mit dem Förderpreis des Deutschen Bundestages verbundene Preisgeld gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn zwischen dem Preisgeld und der Tätigkeit (Habilitationsschrift eines wissenschaftlichen Mitarbeiters) ein untrennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (EFG 2000, 787). Zu weiteren Hinweisen > Preisgelder, > Habilitationskosten Rz 1.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?