Rz. 57

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Der Bewertungsabschlag findet nur dann Anwendung, wenn es sich um einen Sachbezug, dh die Zurverfügungstellung einer Wohnung, handelt.

Ein Zuschuss zu den Mietaufwendungen des ArbN sind wie alle weiteren Geldleistungen in diesem Zusammenhang nicht von der Vorschrift des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG erfasst. Dies wurde auch in der Beratungsfolge zum Jahressteuergesetz 2020 (BT-Drs 19/25160) klargestellt.

Zur Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn vgl > Sachbezüge Rz 3 ff.

 

Rz. 58

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Randziffern einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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