Rz. 65

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 (BGBl 2020 I, 3096) wurde das Spektrum der möglichen Vermieter in § 8 Abs 2 Satz 12 EStG erweitert. Neben dem regulären > Arbeitgeber kommen fortan für die Inanspruchnahme des Freibetrags sämtliche mit dem ArbG > Verbundene Unternehmen infrage. Dies sind gemäß § 15 AktG die Gesellschaften im Konzernverbund (sog Konzernklausel). Hintergrund der Ergänzung ist, dass es in Konzernstrukturen nicht unüblich ist, dass einzelne Gesellschaften mit der Gebäudeverwaltung (einschließlich Mietwohnungen) angemieteter oder eigener Objekte beauftragt sind, um den Verwaltungsaufwand insgesamt zu verringern (BT-Drs 19/25160).

 

Rz. 66

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Randziffern einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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