Rz. 60
Stand: EL 131 – ET: 09/2022
Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Dienstes (VtD) einer diplomatischen Mission sind alle Beschäftigen, die weder Mitglieder des diplomatischen Dienstes (> Rz 52 ff), noch des Hauspersonals (> Rz 64 ff) und auch keine Ortskräfte (> Rz 72 ff) sind. Es handelt sich zB um Schreibkräfte, Kanzleibeamte und Übersetzer. Die Mitglieder des VtD einer diplomatischen Mission erhalten einen Protokollausweis mit den Buchstaben "VB". Das gilt grundsätzlich auch für deren Familienangehörige. Üben diese jedoch eine private Erwerbstätigkeit aus, erhalten sie eine Protokollausweis mit dem Buchstaben "A".
Rz. 61
Stand: EL 131 – ET: 09/2022
Die Mitglieder des Verwaltungs- und des technischen Dienstes ausländischer Missionen (entsandte Kräfte) sowie die zu ihrem Haushalt zählenden Familienmitglieder, sind in gleichem Umfang von der Besteuerung und den Sozialabgaben befreit wie Diplomaten (> Rz 52 ff), wenn sie weder Deutsche noch in Deutschland ständig ansässig sind (Art 37 Abs 2 WÜD; H 3.29 Nr 6 EStH, > Rz 55).
Rz. 62
Stand: EL 131 – ET: 09/2022
Mitglieder des VtD und ihre Familienangehörigen haben – wie Diplomaten – Immunität in Strafsachen. Immunität von der Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit genießen sie jedoch nur für Handlungen in Ausübung ihres Dienstes. Da Familienmitglieder keine dienstlichen Handlungen ausüben können, haben sie insofern keine Vorrechte.
Rz. 63
Stand: EL 131 – ET: 09/2022
Randziffer einstweilen frei.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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