Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Zum Anspruch auf Kindergeld für ein Enkelkind vgl § 63 Abs 1 Satz 1 Nr 3, § 64 Abs 2 EStG, > Kindergeld Rz 15, 15/2, 27 sowie > Haushaltszugehörigkeit (DA-KG A 9, A 13); zur Übertragung des Kinderfreibetrags von den Eltern auf die Großeltern vgl § 32 Abs 6 Satz 10 EStG und > Kinderfreibeträge Rz 170. Großeltern, die für ihr Enkelkind Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhalten, haben ggf Anspruch auf weitere > Kinderadditive. Für alleinstehende Großelternteile gibt es ggf den > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Rz 5. Für volljährige Kinder, die die Berufsausbildung zur Betreuung des eigenen Kindes durch Elternzeit unterbrechen, haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld (BFH 203, 106 = BStBl 2003 II, 848). Gleiches gilt für Kinder, die während der Elternzeit nicht als Arbeit suchend gemeldet sind (DA-KG A 14.2 Abs 2 Satz 7, BStBl 2020 I, 703); ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 81/1, 105.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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