Auf einen Blick:

Die Höhe der WK/BA für den arbeitstäglichen Weg zur Arbeit wird nicht nach den tatsächlichen Aufwendungen, sondern mit entfernungsabhängigen Pauschalen bemessen (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4, Abs 2 und 3 EStG). Betroffen sind damit insbesondere die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Entsprechendes gilt auch für die Familienheimfahren im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5 Satz 6 EStG). Bei einer Auswärtstätigkeit werden hingegen die tatsächlichen Fahrtkosten oder eine Km-Pauschale berücksichtigt (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG). Die Abgrenzung zwischen diesen Tatbeständen mit allen Besonderheiten wird hier dargestellt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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