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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Erbschaftsteuer-Ermäßigung

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Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

In bestimmten Fällen kann die ESt ermäßigt werden, wenn Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit > Erbschaftsteuer belastet sind. Dadurch soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass bei der ErbSt die latente Belastung mit ESt nicht berücksichtigt wird. Die zurzeit gültige Regelung ist durch das Erbschaftsteuer-Reformgesetz vom 24.12.2008 (BGBl 2008 I, 3018) mit Wirkung ab dem VZ 2009 eingefügt worden (vgl § 35b EStG). Eine ähnliche Bestimmung befand sich für die VZ 1999 bis 2008 in § 35 EStG, wurde jedoch durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 402) mit Wirkung ab dem VZ 1999 aufgehoben, sodass für die VZ 1999 bis 2008 keine Ermäßigung zu gewähren war. Da nach der Gesetzesbegründung § 35b EStG inhaltlich dem § 35 EStG aF entspricht (Bericht des Finanzausschusses vom 26.11.2008, BT-Drs 16/11107 S 25), ist die zu § 35 EStG aF ergangene Rechtsprechung des BFH im Grundsatz auch bei der Auslegung des § 35b EStG zu berücksichtigen (BFH 261, 385 = BStBl 2018 II, 593).

 

Rz. 2

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Eine Steuerermäßigung nach § 35b EStG wird nur auf Antrag gewährt. Weitere Voraussetzungen sind, dass die Belastung mit ErbSt wegen eines Erwerbs von Todes wegen entstanden ist und dies im VZ oder den vier vorhergehenden VZ passierte. Entsteht ErbSt im Falle einer Schenkung, darf die ESt nicht ermäßigt werden. Für die Frage, in welchem VZ die ErbSt entstanden ist, muss auf den Todestag abgestellt werden, weil die ErbSt in diesem Zeitpunkt entsteht.

 

Rz. 3

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Die Höhe der Ermäßigung bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die festgesetzte ErbSt zu dem Betrag steht, der sich ergibt, wenn dem stpfl Erwerb (§ 10 Abs 1 ErbStG) die Freibeträge nach den §§ 16 und 17 und der steuerfreie Betrag ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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