Rz. 1

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Ersatzkassen gehören zu den gesetzlichen Krankenkassen (vgl § 4 SGB V) und Einzugsstellen für die > Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung (> Sozialversicherung Rz 1).

 

Rz. 2

Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Ersatzkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen eine > Öffentliche Kasse. Ergänzend > Ortskrankenkassen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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